der Reach Rocker GmbH für Software Services des Produktes Guestastic Stand: November 2024
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln die
Nutzung der vertragsgegenständlichen
Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Kunde von dem Anbieter.
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereit gestellt.
Der Kunde kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
1.3 Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.
1.4. Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den gebuchten Modulen.
§ 2 Vergütung & Zahlung
2.1 Diese und alle anderen Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.
2.2 Während der Dauer des Vertrags ist die Software-Miete im Voraus zu entrichten und erfolgt per SEPA-Firmen Lastschriftmandat.
2.3 Die Bezahlung der laufenden
Vergütungen erfolgt per Lastschrift Einzug, am 01. des Folgemonats.
2.4 Leistungen, die über den Umfang des Mietvertrags hinausgehen, sind separat nach Aufwand und einem Stundensatz von 120,- EUR abzurechnen.
2.5 Systemgebühren für Tickets, Artikel &
Lounge-Reservierungen: 3,0 % min. 0,49 € je Sale.
2.6 Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
2.7 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Kunden zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Kunde trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
2.8 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunde befugt.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer & Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages zustande, wobei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die
Einwilligung in diese und die Unterzeichnung des Angebots als akzeptiert gelten.
3.2 Das Mietverhältnis und die
Mindestvertragslaufzeit beginnt mit
dem GO Live und oder der Einstellung der Apps im Store.
3.3 Falls der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und somit die Apps nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung online gehen können, startet die monatliche Grundgebühr dennoch wie vereinbart.
3.4 Der Vertrag ist zunächst für 12/ 24 Monate fest abgeschlossen und verlängert sich automatisch immer um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragende gekündigt wird.
3.5 Eine Kündigung muss schriftlich übermittelt werden und kann von beiden Parteien erfolgen. Im Falle einer
Kündigung ist der Kunde mit Ablauf des Mietvertrages verpflichtet, die Software unverzüglich von allen Arbeitsplätzen zu entfernen. Wichtige Daten können zur Weiterverwendung vorher exportiert werden. Eine Weiterverwendung der Software über die Vertragsbeendigung hinaus stellt eine Lizenzrechtsverletzung dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
3.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der
Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
3.7 Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Kunde zudem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.
3.8 Wenn der Kunde umfirmiert oder sein Unternehmen verkauft, gehen die Vertragspflichten an den Nachfolger über. Der Kunde wird dem Anbieter darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und die neuen Daten des Nachfolgers übermitteln.
§ 4 Außerordentliche Kündigung
4.1 Der Anbieter kann das
Vertragsverhältnis bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als Gründe kommen insbesondere in Betracht:
4.1.1 wenn der Kunde sein Nutzungsrecht überschreitet, insbesondere die verschuldete oder unverschuldete Weitergabe der Software an Dritte
4.1.2 wenn der Kunde mit der
Mietzahlung mehr als ein Monat im Verzug ist
4.2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Guestastic Software von allen Rechnern zu entfernen.
4.3. Acceptable Use Policy (AUP)
Diese Acceptable Use Policy (AUP) legt die Bedingungen fest, unter denen Händler/Anbieter („Nutzer“) unsere Plattform nutzen dürfen, um Shops zu betreiben. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher, ethischer und geschäftlicher Standards zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit unzulässigen Aktivitäten zu minimieren. S. §18
§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt
5.1 Der Anbieter ist verpflichtet, dem
Kunde die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur
Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Kunden. Der Anbieter schuldet nicht die
Datenverbindung zwischen den ITSystemen des Kunden bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
5.2 Der Anbieter ist berechtigt, die
Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Kunde Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
5.3 Der Kunde soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter per Support Ticket mitteilen.
5.4 Ist der Anbieter zur
Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur
Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
5.5 Dauert das Leistungshindernis mehr als 21 Tage, hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
5.6 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die öffentliche Verfügbarkeit der für den Kunden erstellten Applikationen und damit eine Erfüllung der Vertragsbestandteile des
Kunden derzeit ausschließlich im iTunes App Store / Google Play Store möglich ist. Die Verträge mit Apple und Google (vom Kunden zu schließen, siehe § 9) räumen den Firmen die Möglichkeiten ein, gelieferte Apps ohne Begründung abzulehnen und gegebenenfalls auch zu späteren Zeitpunkten eine bereits genehmigte App wieder aus dem Store zu löschen. Im Falle einer begründeten Ablehnung durch Apple oder Google wird der Anbieter die Gründe für die Ablehnung, sofern diese in seine Verantwortung fallen, zu beheben versuchen und die geänderte App erneut bei Apple / Google einreichen, sofern die Aussicht besteht, dass Apple / Google die geänderte Applikation danach akzeptiert. Liegt der Ablehnung / Entfernung der
Apps ein Verschulden des Kunden zu
Grunde (z.B. Verstoß gegen App Store Richtlinien in Form von pornografischen oder verbotenen Inhalten), wird der Anbieter den Aufwand gesondert in
Rechnung stellen. Die übrige Verfügbarkeit ist dadurch nicht beeinträchtigt und der Mietzins weiterhin fällig. Der Anbieter haftet nicht für Schäden die durch eine nicht Verfügbarkeit durch Apple / Google entstehen
§ 6 Leistungserbringung, Support & Service-Level
6.1 Der Kunde kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die support.guestastic.club . Weiter kann der Kunde den Anbieter telefonisch, schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Kunde über die FAQ und die Hilfe hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
6.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
6.3 Der Anbieter kann die
Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
6.4 Soweit der Anbieter elektronischen
Support leistet, gestattet der Kunde dem
Anbieter jederzeit zum Zwecke des
Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Der Anbieter stellt eine evtl. notwendige Remote-AccessVerbindung und den damit verbundenen
Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anbieter eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem
Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder
Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.
6.5 Die Reaktionszeiten des Auftragnehmers werden, wie folgend, während der Service-Zeiten vereinbart:
6.5.1 Die Service-Zeiten sind Montag – Freitag 09.00 Uhr – 18.00 Uhr.
6.5.2 Ausgenommen sind bundesweite Feiertage sowie Feiertage am Standort des Auftragnehmers.
6.5.3 Notwendiger Support außerhalb der Service-Zeiten werden separat zu dem üblichen Stundensatz zuzüglich 100 % Aufschlag abgerechnet.
§ 7 Updates
7.1 Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Kunde im Rahmen der Überlassung automatisch zur Verfügung gestellt. In der Regel sind Funktionen und Merkmale der Vor-Versionen in gleichem oder ähnlichem Umfang enthalten. Updates können jedoch abweichende Funktionen und Merkmale enthalten.
7.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
7.3 Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
7.4 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
7.5 Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies am Ende eines jeden Arbeitstages zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten auf Nachfrage als Backup zur Verfügung.
§ 8 Verbotene Nutzungen
8.1 Dem Kunden ist es verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
8.2 Dem Kunde ist es untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu nutzen oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
8.3 Eine Weitergabe, Untervermietung,
Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Pflichten des Kunden, Mitwirkung, App- & Play-Store Accounts
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Kunde unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
9.2 Der Kunde ist außerdem verpflichtet dem Anbieter sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Daten, Grafiken, Logos etc. zur Verfügung zu stellen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine
Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Der Kunde erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem
Kunde vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
9.5 Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Kunden der Zugang gesperrt werden. Hat der Kunde diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kosten.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Kunde den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
9.7 Die im Vertrag enthaltenen Apps werden vom Anbieter unter Nennung des vom Kunden gewünschten Namen, im iTunes-Developer- und Google-PlayDeveloper-Account des Kunden, als
Applikation zur Prüfung, Freigabe und Veröffentlichung durch die Firma Apple / Google eingereicht.
9.8 Der Kunde stellt für beide Stores geeigneten einen Account zur Verfügung. Anfallende Gebühren und Aufwände sind in diesem Vertrag nicht enthalten und vom Kunden selbst zu entrichten.
9.9 Der Kunde stellt für die Zahlungsabwicklungen in der App ein eigenes PayPal Konto bereit. Die dort anfallenden Gebühren trägt der Kunde und sind individuell mit PayPal zu vereinbaren. Diese werden in den Systemgebühren des Anbieters herausgerechnet.
9.10 Der Kunde allein ist verantwortlich für die Nutzung der Software, Inhalte einzupflegen und Nutzer zu generieren.
Der Anbieter gibt keine Umsatz- bzw. Erfolgsgarantie. Die AUP sind hierzu zu berücksichtigen.
§ 10 Zahlungsfunktion
10.1 Der Kunde kann die App verwenden, um in seiner Diskothek Zahlungen durch seine Nutzer der App zu empfangen, Tickets zu verkaufen und VIP-Logen zu reservieren (sofern im Paket enthalten).
10.2 Diese Leistung wird nicht von dem
Anbieter erbracht. Vielmehr muss der Kunde ein Stripe Konto erstellen. Für diese Zwecke erhält der Kunde ein Onboarding Link.
Für die Zahlungsfunktion gelten in erster Linie die AGB des Zahlungsdienstleisters https://stripe.com/de/legal/consumer und insoweit diese Bedingungen nur ergänzend.
10.3 Der Anbieter verwaltet den sogenannten Marktplatz (Anbieter/ Discotheken und Nutzer) bei Stripe und stellt die Zahlungsfunktionen in der App und Homepage zwischen Kunde und Nutzer bereit.
Für Einzahlungen der Nutzer erhebt
Stripe jeweils eine Gebühr (z.B. 1,8 % + 0,30 € bei Aufladung via SOFORT oder z.B. 2,99 % bei Aufladung via PayPal + 0,39 €), die komplette Gebührenübersicht ist unter https://stripe.com/de/pricing zu finden. Die entstandenen Gebühren werden direkt verrechnet und das Netto-Volumen ausgezahlt.
10.4 Plattform-Gebühren, die nicht direkt bei der Transaktion von den beteiligten Umsystemen einbehalten werden, sind dem Kunden vom Anbieter separat in Rechnung zu stellen.
10.5 Verliert oder beendet der Kunde sein Nutzerkonto bei Stripe oder PayPal ist die Zahlungsfunktion in der App außer Kraft gesetzt. Die monatliche Vertragsgebühr nach § 2 Abs. 2 bleibt dabei in gleicher Höhe bestehen.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die
Gewähr nur im Rahmen der
13.3.2 die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem ReverseEngineering zu unterziehen,
13.3.3 die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen
Mietgebrauch notwendig ist (z.B. AppDownloads),
13.3.4 an der Software Marken,
Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu
entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht oder mit bestehenden System funktioniert, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
11.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit und weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei herzustellen.
11.3 Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Kunden nicht entsprechend informiert hat.
11.4 Der Kunde hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Kunde sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Kunde insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
11.6 Meldet der Kunde einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunde die Kosten für den geleisteten Support zu den vereinbarten Stundensätzen.
§ 12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
12.2 Bei einer leicht fahrlässigen
Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die dem Kunde also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung des
Anbieters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der
Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.4 In jedem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Anbieters).
12.5 Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Der
Anbieter haftet insbesondere nicht für
Schäden die durch die Weiterverarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten entstehen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
12.6 Die auf der Webseite/App veröffentlichten Inhalte vom Kunden werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich. Sollten
Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultiere, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten und Aufwände zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 13 Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen
13.1 Die Software ist Eigentum des
Anbieters und durch Urheberrechtsgesetze, Verträge und andere nationale und europäische Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt.
13.2 Der Anbieter räumt dem Kunde für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
13.3 Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Kunde insbesondere untersagt,
13.3.1 die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation.
13.3.5 Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Kunden werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Kunde bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Anbieter nur Auftragsverarbeiter.
§ 14 Datenschutz
14.1 Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und MailAdresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
14.2 Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
14.3 Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit
Berichtigung unrichtiger Daten verlangen
(auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die
Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer
Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
14.4 Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in
Betracht, wenn dies zur
Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
14.5 Der Kunde erlaubt dem Anbieter, die vom Kunden eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur
Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
§ 15 Mediation
15.1 Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
15.2 Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der
Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine OnlineMediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
15.3 Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil
15.3.1 die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären,
15.3.2 nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden,
15.3.4 der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder
15.3.5 eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten
Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
15.4 Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 16 Geheimhaltung & Vertraulichkeit
16.1 Die beiden Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im
Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über den jeweils anderen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch nach Beendigung des Vertrages zu wahren.
16.2 Beide Seiten werden auch den Inhalt dieses Vertrages vertraulich behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
16.3 Von der Geheimhaltung ausgeschlossen sind solche Informationen, zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach ohne Verschulden des anderen bekannt wurden.
16.4 Die Verpflichtungen überdauern das Ende dieses Vertrags.
§ 17 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
17.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
17.4 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird automatisch durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser
Vereinbarung am nächsten kommt.
17.5 Die vorliegende Vereinbarung stellt nebst Anlage die vollständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
17.6 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Bedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
- 18 Acceptable Use Policy (AUP)
18.1. Zweck der Acceptable Use Policy (AUP)
Diese Acceptable Use Policy (AUP) legt die Bedingungen fest, unter denen Händler/Anbieter („Nutzer“) unsere Plattform nutzen dürfen, um Shops zu betreiben. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher, ethischer und geschäftlicher Standards zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit unzulässigen Aktivitäten zu minimieren.
18.2. Verbotene Aktivitäten
Die folgenden Aktivitäten sind auf der Plattform nicht gestattet:
18.2.1. Verbotene Produkte und Dienstleistungen
- Verkauf illegaler Waren oder Dienstleistungen.
- Verkauf von gefälschten oder gestohlenen Produkten.
- Angebote, die gegen geltendes Marken-, Patent- oder Urheberrecht verstoßen.
- Verkauf von Waffen, Drogen oder anderen gesetzlich regulierten Gütern ohne entsprechende Lizenz.
18.2.2. Unzulässige Inhalte
- Verbreitung von obszönen, gewalttätigen oder hasserfüllten Inhalten.
- Verherrlichung von kriminellen Aktivitäten oder Förderung von Diskriminierung.
18.2.3. Betrug und Täuschung
- Nutzung der Plattform für betrügerische Aktivitäten wie Phishing, Identitätsdiebstahl oder andere betrügerische Praktiken.
- Falsche oder irreführende Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen.
18.2.4. Missbrauch der Zahlungsdienste
- Umgehung von Zahlungssystemen oder Gebühren.
- Nutzung der Plattform für Geldwäsche oder andere finanzielle Straftaten.
18.3. Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die AUP behält sich die Plattform das Recht vor, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos.
- Einleitung rechtlicher Schritte.
- Meldung an die zuständigen Behörden.
18.4. Verpflichtung der Nutzer
Alle Nutzer erklären sich einverstanden, diese AUP einzuhalten und ausschließlich im Rahmen geltender Gesetze und Vorschriften zu handeln.
18.5. Überprüfung der Einhaltung
Wir als Plattform können stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung dieser AUP zu gewährleisten. Verstöße werden von uns unverzüglich gemeldet und Maßnahmen ergriffen.
18.6. Überprüfung der Einhaltung
18.6.1. Manuelle Stichprobenkontrollen:
Führen Sie regelmäßige manuelle Überprüfungen von zufällig ausgewählten Shops durch, um sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den Richtlinien entsprechen.
18.6.2. (Geplant) Feedback- und Meldesystem:
Bieten Sie eine Funktion an, über die Kunden oder andere Nutzer verdächtige Shops oder Inhalte melden können. Diese Meldungen können dann priorisiert geprüft werden, um auf mögliche Verstöße schnell zu reagieren.
18.6.3. (Geplant) Automatisierte Inhaltsprüfung:
Implementieren Sie ein automatisiertes System, das Produkte und Beschreibungen scannt, um verbotene Begriffe, Markenverletzungen oder illegale Angebote zu identifizieren. Tools zur Text- und Bilderkennung können hier integriert werden.
Reach Rocker GmbH, Westerlooger Straße 12, 26607 Aurich, Amtsgericht Aurich
